Beschlussvorschlag
Die Stadt Bad Dürkheim wirkt im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungsaktivitäten darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 keine Verwendung finden.
Es wird empfohlen, bei der Ausschreibung von so genannten gefährdeten Produkten künftig folgenden Passus aufzunehmen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.