Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"
Eröffnung der Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes" in Landau
Den „Müttern des Grundgesetzes" ist eine gleichnamige Ausstellung gewidmet, die am 27. August im Kreishaus in Landau eröffnet wurde. Gezeigt werden auf großen Tafeln die Lebensbilder der vier Frauen, die als Mitglieder des Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zur verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen haben: Frieda Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Wessel (Zentrumspartei) und Helene Weber (CDU). Ihr ist der Helene-Weber-Preis gewidmet, der 2009 zum ersten Mal vergeben wurde und in dessen Rahmen die Ausstellung entstanden ist.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt" heißt es im Artikel 3 Abs. 2 des Grundsgesetzes. Landrätin Theresia Riedmaier beschrieb in ihrer Eröffnungsrede den langen Weg, den die vier Frauen gehen mussten, bis der Artikel in dieser Form aufgenommen wurde. Doch auch heute 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland sei die Gleichberechtigung nicht in allen Bereichen gegeben. Frauen verdienten in Deutschland für die gleiche Arbeit im Schnitt 23 % weniger als ihre männlichen Kollegen. „Es ist eigentlich zu ruhig", so Riedmaier angesichts der ausbleibenden Proteste ob dieser Lohndifferenz.
Die Landrätin gratulierte Katja Bär, Stadträtin aus Bad Dürkheim, die 2009 als erste rheinland-pfälzische Kommunalpolitikerin den Helene-Weber-Preis durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten hat. Katja Bär versteht die Auszeichnung zugleich als Verpflichtung, Frauen für Politik zu interessieren und sie für eine politische Laufbahn zu motivieren. Gerade in der Kommunalpolitik seien Frauen noch nicht ausreichend vertreten. In den hauptamtlichen Positionen wie Oberbürgermeisterin oder Landrätin lägen die Anteile lediglich um fünf Prozent.
Die Frauenbeauftragte des Landkreises Barbara Dees setzte mit ihrer Gruppe „Damenwahl" Originaltzitate der „Mütter des Grundgesetzes" in Szene: Frieda Nadig, die „Umsetzerin", kämpfte unter anderem für eine gesetzlich verankerte Lohngleichheit für Männer und Frauen sowie für die gesetzliche Gleichstellung unehelicher mit ehelichen Kindern. Elisabeth Selbert, die „Texterin" und Juristin, formulierte den Gleichheitsgrundsatz und setzte sich in zähen Verhandlungen für die Aufnahme dieses Grundsatzes in die Grundrechtsartikel ein. Helene Weber, die „Netzwerkerin", war Mitglied in mehreren Ausschüssen des Parlamentarischen Rates und vertrat die junge Bundesrepublik auch in europäischen Gremien. Helene Wessel, die „Unbequeme", focht angesichts der Realität der Nachkriegszeit, der Vielzahl lediger und berufstätiger Mütter sowie der „unvollständigen Familien" für den besonderen Schutz und die Fürsorge der Mütter. Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes" ist noch bis zum 8. September 2010 im Foyer der Kreisverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten zu besichtigen
